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   LG Düsseldorf, 02.09.2014 - 4b O 112/12   

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https://dejure.org/2014,35035
LG Düsseldorf, 02.09.2014 - 4b O 112/12 (https://dejure.org/2014,35035)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.09.2014 - 4b O 112/12 (https://dejure.org/2014,35035)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. September 2014 - 4b O 112/12 (https://dejure.org/2014,35035)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung " Rinnenentwässerungssysteme" als Erfindung (hier: sog. Breitrinnen-Entwässerungssysteme); Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Klagepatents i.R.d. Wettbewerbs auf dem Gebiet der Entwässerungstechnik

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.09.2014 - 4b O 112/12
    Ein Vollstreckungsschutz kann allenfalls in Bezug auf das Unterlassungsgebot (und das Rückrufgebot/die Entfernung) in Betracht kommen, da ein Schadenersatzfeststellungsanspruch keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat und im Rahmen der Auskunft und Rechnungslegung ein Wirtschaftsprüfervorbehalt eingeräumt wurde (OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117 - Fahrbare Betonpumpe; OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).

    Hinsichtlich des Unterlassungstitels (und der übrigen Ansprüche) gilt jedoch, dass im Rahmen der nach § 712 ZPO vorzunehmenden Interessenabwägung in der Regel von einem überwiegenden Interesse des Patentinhabers an der Durchsetzung seines zeitlich begrenzten Anspruchs auszugehen ist (OLG Düsseldorf, Urteil v. 10.07.2009 - I-2 U 23/08, BeckRS 2010, 21820; OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117 - Fahrbare Betonpumpe; OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.09.2014 - 4b O 112/12
    Unter dem Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn des Klagepatentanspruchs abweichende Ausführungsform in dessen Schutzbereich fallen, wenn sie das der Erfindung zugrundeliegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv gleichwirkenden Mitteln löst (Gleichwirkung) und seine Fachkenntnisse den Fachmann im Prioritätszeitpunkt befähigt haben, die abgewandelte Ausführung mit ihren abweichenden Mitteln als gleichwirkend aufzufinden (Naheliegen), wobei die Überlegungen, die der Fachmann hierzu anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (Gleichwertigkeit) (vgl. BGH, GRUR 2002, 511 ff. - Kunststoffhohlprofil; GRUR 2002, 515 ff. - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519 ff. - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527 - Custodiol II; GRUR 2007, 410 ff. - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959 ff. - PumpeinrichtungGRUR 2007, 1059 ff. - Zerfallzeitmessgerät; GRUR 2011, 313 ff. - Crimpwerkzeug IV; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 ff. - WC-Sitzganitur; LG Düsseldorf, Urteil v. 03.04.2014, Az. 4b O 114/12).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.09.2014 - 4b O 112/12
    Unter dem Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn des Klagepatentanspruchs abweichende Ausführungsform in dessen Schutzbereich fallen, wenn sie das der Erfindung zugrundeliegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv gleichwirkenden Mitteln löst (Gleichwirkung) und seine Fachkenntnisse den Fachmann im Prioritätszeitpunkt befähigt haben, die abgewandelte Ausführung mit ihren abweichenden Mitteln als gleichwirkend aufzufinden (Naheliegen), wobei die Überlegungen, die der Fachmann hierzu anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (Gleichwertigkeit) (vgl. BGH, GRUR 2002, 511 ff. - Kunststoffhohlprofil; GRUR 2002, 515 ff. - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519 ff. - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527 - Custodiol II; GRUR 2007, 410 ff. - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959 ff. - PumpeinrichtungGRUR 2007, 1059 ff. - Zerfallzeitmessgerät; GRUR 2011, 313 ff. - Crimpwerkzeug IV; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 ff. - WC-Sitzganitur; LG Düsseldorf, Urteil v. 03.04.2014, Az. 4b O 114/12).
  • BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug IV

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.09.2014 - 4b O 112/12
    Unter dem Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn des Klagepatentanspruchs abweichende Ausführungsform in dessen Schutzbereich fallen, wenn sie das der Erfindung zugrundeliegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv gleichwirkenden Mitteln löst (Gleichwirkung) und seine Fachkenntnisse den Fachmann im Prioritätszeitpunkt befähigt haben, die abgewandelte Ausführung mit ihren abweichenden Mitteln als gleichwirkend aufzufinden (Naheliegen), wobei die Überlegungen, die der Fachmann hierzu anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (Gleichwertigkeit) (vgl. BGH, GRUR 2002, 511 ff. - Kunststoffhohlprofil; GRUR 2002, 515 ff. - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519 ff. - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527 - Custodiol II; GRUR 2007, 410 ff. - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959 ff. - PumpeinrichtungGRUR 2007, 1059 ff. - Zerfallzeitmessgerät; GRUR 2011, 313 ff. - Crimpwerkzeug IV; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 ff. - WC-Sitzganitur; LG Düsseldorf, Urteil v. 03.04.2014, Az. 4b O 114/12).
  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.09.2014 - 4b O 112/12
    Unter dem Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn des Klagepatentanspruchs abweichende Ausführungsform in dessen Schutzbereich fallen, wenn sie das der Erfindung zugrundeliegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv gleichwirkenden Mitteln löst (Gleichwirkung) und seine Fachkenntnisse den Fachmann im Prioritätszeitpunkt befähigt haben, die abgewandelte Ausführung mit ihren abweichenden Mitteln als gleichwirkend aufzufinden (Naheliegen), wobei die Überlegungen, die der Fachmann hierzu anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (Gleichwertigkeit) (vgl. BGH, GRUR 2002, 511 ff. - Kunststoffhohlprofil; GRUR 2002, 515 ff. - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519 ff. - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527 - Custodiol II; GRUR 2007, 410 ff. - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959 ff. - PumpeinrichtungGRUR 2007, 1059 ff. - Zerfallzeitmessgerät; GRUR 2011, 313 ff. - Crimpwerkzeug IV; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 ff. - WC-Sitzganitur; LG Düsseldorf, Urteil v. 03.04.2014, Az. 4b O 114/12).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01

    "Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.09.2014 - 4b O 112/12
    Unter dem Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn des Klagepatentanspruchs abweichende Ausführungsform in dessen Schutzbereich fallen, wenn sie das der Erfindung zugrundeliegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv gleichwirkenden Mitteln löst (Gleichwirkung) und seine Fachkenntnisse den Fachmann im Prioritätszeitpunkt befähigt haben, die abgewandelte Ausführung mit ihren abweichenden Mitteln als gleichwirkend aufzufinden (Naheliegen), wobei die Überlegungen, die der Fachmann hierzu anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (Gleichwertigkeit) (vgl. BGH, GRUR 2002, 511 ff. - Kunststoffhohlprofil; GRUR 2002, 515 ff. - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519 ff. - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527 - Custodiol II; GRUR 2007, 410 ff. - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959 ff. - PumpeinrichtungGRUR 2007, 1059 ff. - Zerfallzeitmessgerät; GRUR 2011, 313 ff. - Crimpwerkzeug IV; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 ff. - WC-Sitzganitur; LG Düsseldorf, Urteil v. 03.04.2014, Az. 4b O 114/12).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05

    Pumpeinrichtung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.09.2014 - 4b O 112/12
    Unter dem Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn des Klagepatentanspruchs abweichende Ausführungsform in dessen Schutzbereich fallen, wenn sie das der Erfindung zugrundeliegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv gleichwirkenden Mitteln löst (Gleichwirkung) und seine Fachkenntnisse den Fachmann im Prioritätszeitpunkt befähigt haben, die abgewandelte Ausführung mit ihren abweichenden Mitteln als gleichwirkend aufzufinden (Naheliegen), wobei die Überlegungen, die der Fachmann hierzu anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (Gleichwertigkeit) (vgl. BGH, GRUR 2002, 511 ff. - Kunststoffhohlprofil; GRUR 2002, 515 ff. - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519 ff. - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527 - Custodiol II; GRUR 2007, 410 ff. - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959 ff. - PumpeinrichtungGRUR 2007, 1059 ff. - Zerfallzeitmessgerät; GRUR 2011, 313 ff. - Crimpwerkzeug IV; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 ff. - WC-Sitzganitur; LG Düsseldorf, Urteil v. 03.04.2014, Az. 4b O 114/12).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 29/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein WC-Sitzgelenk mit einer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.09.2014 - 4b O 112/12
    Unter dem Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn des Klagepatentanspruchs abweichende Ausführungsform in dessen Schutzbereich fallen, wenn sie das der Erfindung zugrundeliegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv gleichwirkenden Mitteln löst (Gleichwirkung) und seine Fachkenntnisse den Fachmann im Prioritätszeitpunkt befähigt haben, die abgewandelte Ausführung mit ihren abweichenden Mitteln als gleichwirkend aufzufinden (Naheliegen), wobei die Überlegungen, die der Fachmann hierzu anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (Gleichwertigkeit) (vgl. BGH, GRUR 2002, 511 ff. - Kunststoffhohlprofil; GRUR 2002, 515 ff. - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519 ff. - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527 - Custodiol II; GRUR 2007, 410 ff. - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959 ff. - PumpeinrichtungGRUR 2007, 1059 ff. - Zerfallzeitmessgerät; GRUR 2011, 313 ff. - Crimpwerkzeug IV; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 ff. - WC-Sitzganitur; LG Düsseldorf, Urteil v. 03.04.2014, Az. 4b O 114/12).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 73/01

    Custodiol II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.09.2014 - 4b O 112/12
    Unter dem Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn des Klagepatentanspruchs abweichende Ausführungsform in dessen Schutzbereich fallen, wenn sie das der Erfindung zugrundeliegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv gleichwirkenden Mitteln löst (Gleichwirkung) und seine Fachkenntnisse den Fachmann im Prioritätszeitpunkt befähigt haben, die abgewandelte Ausführung mit ihren abweichenden Mitteln als gleichwirkend aufzufinden (Naheliegen), wobei die Überlegungen, die der Fachmann hierzu anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (Gleichwertigkeit) (vgl. BGH, GRUR 2002, 511 ff. - Kunststoffhohlprofil; GRUR 2002, 515 ff. - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519 ff. - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527 - Custodiol II; GRUR 2007, 410 ff. - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959 ff. - PumpeinrichtungGRUR 2007, 1059 ff. - Zerfallzeitmessgerät; GRUR 2011, 313 ff. - Crimpwerkzeug IV; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 ff. - WC-Sitzganitur; LG Düsseldorf, Urteil v. 03.04.2014, Az. 4b O 114/12).
  • BGH, 20.12.1994 - X ZR 56/93

    "Kleiderbügel"; Geltendmachung von Patentverletzungsansprüchen durch den Inhaber

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.09.2014 - 4b O 112/12
    Grundsätzlich wird kein Wirtschaftsprüfervorbehalt für die gewerblichen Abnehmer eingeräumt (BGH, GRUR 1995, 338 - Kleiderbügel).
  • LG Düsseldorf, 03.04.2014 - 4b O 114/12

    Pemetrexeddinatrium

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2009 - 2 U 23/08

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Passier-/Blockiervorrichtung

  • LG Düsseldorf, 13.02.2014 - 4b O 111/12
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2015 - 2 U 61/14

    Abweisung der Klage betreffend die Verletzung eines Patents für ein

    Die Klägerin beantragt , das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 2. September 2014, Aktenzeichen 4b O 112/12, teilweise abzuändern und die Beklagte im ausgeurteilten Umfang auch wegen der angegriffenen Ausführungsform I zu verurteilen, wobei sie sich hilfsweise auf eine Kombination der Ansprüche 3, 11, 12 und 13 sowie 15, 3, 11, 12 und 13 stützt und diverse Hilfsanträge formuliert, wegen deren genauen Inhalts auf den Schriftsatz vom 15.01.2015 verwiesen wird.
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   LG Düsseldorf, 06.10.2014 - 4b O 112/12   

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https://dejure.org/2014,74381
LG Düsseldorf, 06.10.2014 - 4b O 112/12 (https://dejure.org/2014,74381)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.10.2014 - 4b O 112/12 (https://dejure.org/2014,74381)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Oktober 2014 - 4b O 112/12 (https://dejure.org/2014,74381)
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